Bauproduktenverordnung (CPR 305/2011) — Grundlagen für Hersteller
Die Bauproduktenverordnung (CPR, Construction Products Regulation) 305/2011 gilt seit 2013 für alle Mitgliedsstaaten der EU. Sie regelt, unter welchen Bedingungen Bauprodukte das CE-Zeichen tragen dürfen und in den Europäischen Binnenmarkt gebracht werden dürfen.
Welche Produkte sind CE-kennzeichnungspflichtig?
Ein Bauprodukt muss CE-gekennzeichnet werden, wenn für es eine harmonisierte technische Norm (hEN) existiert, es dauerhaft in ein Bauwerk eingebaut wird und es in Verkehr gebracht wird (Handel, Vertrieb, Export innerhalb der EU). Die CE-Kennzeichnung ist keine Qualitäts-Auszeichnung, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Was sind AVCP-Systeme?
AVCP steht für Assessment and Verification of Constancy of Performance — das System zur Beurteilung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit. Es gibt 5 Systeme (1+, 1, 2+, 3, 4), die festlegen, welche Aufgaben der Hersteller selbst und welche eine Notifizierte Stelle übernimmt. Je höher das System, desto mehr ist die Notifizierte Stelle eingebunden.
Die Leistungserklärung (DoP)
Mit der Leistungserklärung erklärt der Hersteller, welche Leistungsmerkmale sein Produkt erfüllt. Sie ist die Grundlage für das CE-Zeichen und muss alle Pflichtangaben aus CPR Anhang III enthalten. CE-Pilot automatisiert die DoP-Erstellung mit vorausgefüllten Feldern für alle gängigen harmonisierten Normen.
Bußgelder bei fehlender oder falscher CE-Kennzeichnung
Fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnungen führen zum Inverkehrbringungsverbot und Bußgeldern bis 100.000 EUR. Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren zunehmend systematisch.