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Letzte Aktualisierung: Februar 202610 Min. Lesezeit

BauPVO 2024 (EU) 2024/3110 — Was ändert sich ab Januar 2026?

Die neue Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 gilt seit 8. Januar 2026 und bringt wesentliche Änderungen für alle Bauprodukt-Hersteller im EU-Binnenmarkt.

Was ist die BauPVO 2024?

Die Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauproduktenverordnung 2024, kurz BauPVO 2024) ist die überarbeitete Fassung der bisherigen Bauproduktenverordnung CPR 305/2011. Sie gilt ab dem 8. Januar 2026 und löst die bisherige CPR schrittweise ab. Für Hersteller bedeutet dies: Wer CE-Kennzeichnungen nach alter Vorlage ausstellt, riskiert Bußgelder bis 100.000 EUR und Inverkehrbringungsverbote.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung

Die bisherige separate Konformitätserklärung entfällt. Stattdessen gibt es jetzt eine einzige kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung (engl. Combined Declaration of Performance and Conformity). Dies vereinfacht die Dokumentation, erfordert aber neue Vorlagen und angepasste Systeme.

2. Neue Umweltangaben (GWP und Recyclinganteil)

Die BauPVO 2024 führt Umweltanforderungen als Pflichtfeld ein: Hersteller müssen den globalen Erwärmungspotenzial-Wert (GWP, Global Warming Potential) ihres Produkts in der Leistungserklärung angeben. Zusätzlich werden Angaben zum Recyclinganteil gefordert. Diese Werte stammen in der Regel aus einer Ökobilanzdatenbank (EPD).

3. Digitaler Produktpass (DPP) — Vorbereitung

Die BauPVO 2024 schafft den rechtlichen Rahmen für den Digitalen Produktpass (DPP) für Bauprodukte. Dieser wird schrittweise ab 2027 verpflichtend eingeführt. Hersteller, die jetzt ihre Produktdaten strukturiert digitalisieren, sind gut vorbereitet.

4. Übergangsfristen

Für bestehende Produkte gelten Übergangsfristen: DoPs nach bisherigem Muster (CPR 305/2011) können in der Regel noch bis Ende 2026 verwendet werden, danach gilt ausschließlich das neue Format. CE-Pilot zeigt Ihnen mit dem Update-Assistenten, welche Ihrer DoPs angepasst werden müssen.

Was muss ich als Hersteller jetzt tun?

Prüfen Sie, welche Ihrer Produkte CE-kennzeichnungspflichtig sind und erstellen Sie einen Aktionsplan zur Anpassung Ihrer Leistungserklärungen. Wichtige Schritte:

  • Bestandsaufnahme aller bestehenden DoPs
  • Identifikation der neuen Pflichtfelder (GWP, kombinierte Erklärung)
  • Update des WPK-Systems und der Notifizierten Stelle
  • Vorbereitung der Produktdaten für den Digitalen Produktpass

Wie CE-Pilot hilft

CE-Pilot hat alle neuen Pflichtfelder der BauPVO 2024/3110 bereits integriert. Der Update-Assistent zeigt Ihnen, welche bestehenden DoPs angepasst werden müssen — und führt Sie Schritt für Schritt durch die Änderungen. GWP-Felder und kombinierte Erklärung sind standardmäßig in allen DoP-Vorlagen enthalten.

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