Letzte Aktualisierung: Februar 2026 • 12 Min. Lesezeit
Leistungserklärung (DoP) — Pflichtangaben nach CPR Anhang III
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das zentrale Dokument für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten. Sie wird vom Hersteller ausgestellt und erklärt, welche Leistungsmerkmale das Produkt erfüllt.
Pflichtangaben nach CPR Anhang III (und BauPVO 2024)
- Eindeutige Kennnummer des Produkttyps
- Vorgesehene Verwendung(en) gemäß hEN
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Kontaktanschrift des Herstellers
- System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
- Harmonisierte Norm oder ETB/ETAG
- Notifizierte Stelle und Zertifikatsnummer (wenn AVCP-System 1, 1+, 2, 2+)
- Erklärte Leistung(en) für alle wesentlichen Merkmale
- Datum und Unterzeichnung des Herstellers
Neue Pflichtangaben durch BauPVO 2024/3110
Die neue BauPVO 2024/3110 (gilt seit 8. Januar 2026) ergänzt die Pflichtangaben um:
- GWP-Wert (Global Warming Potential) des Produkts
- Recyclinganteil des Produkts
- Kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung (ersetzt separate Konformitätserklärung)
Wer muss eine DoP ausstellen?
Jeder Hersteller, der ein Bauprodukt in Verkehr bringt, das unter eine harmonisierte technische Norm (hEN) fällt, muss eine DoP ausstellen. Dies gilt auch für Importeure, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.