EN 1090-1 CE-Kennzeichnung — Leistungserklärung für Stahlbau
EN 1090-1 ist die harmonisierte Norm für den Konformitätsnachweis tragender Stahl- und Aluminiumbauteile; die Ausführung selbst regeln EN 1090-2 (Stahl) und EN 1090-3 (Aluminium). Für alle CE-kennzeichnungspflichtigen tragenden Stahlbauteile müssen Hersteller eine Leistungserklärung nach EN 1090-1 in Verbindung mit CPR Anhang III ausstellen.
Weiterlesen: CE-Kennzeichnung im Metallbau auf stahlnorm.de.
Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4
Die Ausführungsklasse (EXC) wird vom Bauherrn oder Planer festgelegt und bestimmt den Prüf- und Dokumentationsaufwand. EXC1 gilt für einfache Strukturen, EXC4 für extreme Anwendungen (z.B. Kernkraftwerke).
WPK-Pflicht für Stahlbaubetriebe
Für EN 1090-1 gilt AVCP-System 2+ für EXC2-4 und System 4 für EXC1. Bei System 2+ muss die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) von einer Notifizierten Stelle zertifiziert werden. Dieses FPC-Zertifikat muss regelmäßig erneuert werden.
Notifizierte Stelle und NoBo-Nummer
Die Notifizierte Stelle führt die WPK-Erstinspektion durch und stellt das FPC-Zertifikat aus. Ihre Identifikationsnummer (NoBo-Nummer) muss in der Leistungserklärung und auf dem CE-Label angegeben werden.
Anwendungsbereich der EN 1090-1: welche Bauteile die Norm erfasst
EN 1090-1 gilt für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile sowie für Bausätze, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. Dabei ist es gleich, ob die Bauteile in Serie oder als Einzelstück gefertigt werden. Erfasst sind auch Stahlbauteile, die in Verbundtragwerken aus Stahl und Beton eingesetzt werden.
Die Bauteile können direkt verwendet, in Tragwerke eingebaut oder als Bausatz geliefert werden.