WPK / FPC-Zertifikat — Ablauf, Überwachung und Risiken
Das WPK-Zertifikat (Werkseigene Produktionskontrolle) bzw. FPC-Zertifikat (Factory Production Control) wird von einer Notifizierten Stelle ausgestellt und bestätigt, dass das Qualitätssicherungssystem des Herstellers den Anforderungen der harmonisierten Norm entspricht.
Wann ist ein WPK-Zertifikat Pflicht?
Das WPK-Zertifikat ist für alle Bauprodukte mit AVCP-System 1+, 1 oder 2+ Pflicht. Dazu gehören tragende Stahlbauteile (EN 1090-1, System 2+), tragende Betonfertigteile (EN 13369, System 2+) und viele weitere Produkte mit sicherheitsrelevanter Funktion. (Nach CPR Anhang V existieren genau 5 AVCP-Systeme: 1+, 1, 2+, 3, 4 — ein System 2 ohne Plus gibt es nicht.)
Ablaufdatum und Konsequenzen
Das WPK-Zertifikat hat ein Ablaufdatum. Bei System 2+ erfolgen in der Regel jährliche Überwachungsaudits. Läuft das Zertifikat ab, verliert der Hersteller sofort das Recht zur CE-Kennzeichnung — alle betroffenen Produkte dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Was umfasst die werkseigene Produktionskontrolle?
Nach EN 1090-1 (Abschnitt 6.3.1) muss der Hersteller ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten. Es soll sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Bauteile die erklärten Leistungsmerkmale aufweisen.
Zur WPK gehören schriftliche Verfahrensanweisungen sowie regelmäßige Kontrollen und Prüfungen, deren Ergebnisse genutzt werden, um Konstruktionsmaterialien, Betriebsausrüstung, Produktionsprozess und die hergestellten Bauteile zu steuern. Ein an die Anforderungen von EN 1090-1 angepasstes Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001 gilt dabei als ausreichend.
Für die WPK benennt der Hersteller eine verantwortliche Person (DVS 1711, Abschnitt 2.3.1).
Automatische Überwachung mit CE-Norm
CE-Norm überwacht das Ablaufdatum Ihres WPK-Zertifikats und sendet automatische E-Mail-Erinnerungen 30, 60 und 90 Tage vor Ablauf. So können Sie rechtzeitig die Verlängerung bei Ihrer Notifizierten Stelle beantragen.