CE-Pilot
Letzte Aktualisierung: Februar 2026 • 8 Min. Lesezeit

Marktüberwachung Bauprodukte — Was prüfen Behörden?

Die Marktüberwachung für Bauprodukte ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Marktüberwachungsbehörden (MÜB), die CE-gekennzeichnete Bauprodukte kontrollieren. Mit der BauPVO 2024 wurden die Meldepflichten und Sanktionsmöglichkeiten verschärft.

Was prüfen Marktüberwachungsbehörden?

Bei einer Kontrolle prüfen Behörden typischerweise: Vorhandensein und Vollständigkeit der Leistungserklärung (DoP), korrekte CE-Kennzeichnung mit allen Pflichtangaben nach Anhang IV CPR, Gültigkeit des WPK-Zertifikats der Notifizierten Stelle sowie Übereinstimmung der DoP-Angaben mit dem tatsächlichen Produkt.

Konsequenzen bei fehlender oder falscher CE

Die Konsequenzen reichen von einfachen Nachbesserungsauflagen bis zum sofortigen Inverkehrbringungsverbot. Bußgelder betragen je nach Bundesland bis zu 100.000 EUR. Schwerwiegende Fälle werden auf dem EU-Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet — mit erheblichem Reputationsschaden.

Wie CE-Pilot hilft

CE-Pilot stellt sicher, dass Ihre DoPs immer alle Pflichtangaben enthalten (DoP-Vollständigkeitscheck) und Ihr WPK-Zertifikat nicht abläuft (automatische Erinnerungen). So sind Sie für Marktüberwachungskontrollen optimal vorbereitet.