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Letzte Aktualisierung: Februar 2026 • 8 Min. Lesezeit

Marktüberwachung Bauprodukte — Was prüfen Behörden?

Die Marktüberwachung für Bauprodukte ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Marktüberwachungsbehörden (MÜB), die CE-gekennzeichnete Bauprodukte kontrollieren. Mit der BauPVO 2024 wurden die Meldepflichten und Sanktionsmöglichkeiten verschärft.

Was prüfen Marktüberwachungsbehörden?

Bei einer Kontrolle prüfen Behörden typischerweise: Vorhandensein und Vollständigkeit der Leistungserklärung (DoP), korrekte CE-Kennzeichnung mit allen Pflichtangaben nach Anhang IV CPR, Gültigkeit des WPK-Zertifikats der Notifizierten Stelle sowie Übereinstimmung der DoP-Angaben mit dem tatsächlichen Produkt.

Konsequenzen bei fehlender oder falscher CE

Die Konsequenzen reichen von einfachen Nachbesserungsauflagen bis zum sofortigen Inverkehrbringungsverbot. Die Geldbuße beträgt nach § 14 Abs. 2 des Bauproduktengesetzes bis zu 50.000 EUR — der Rahmen ist bundeseinheitlich, nur die zuständige Behörde ist Landessache. Schwerwiegende Fälle werden über das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) gemeldet — mit erheblichem Reputationsschaden.

Wie CE-Norm hilft

CE-Norm stellt sicher, dass Ihre DoPs immer alle Pflichtangaben enthalten (DoP-Vollständigkeitscheck) und Ihr WPK-Zertifikat nicht abläuft (automatische Erinnerungen). So sind Sie für Marktüberwachungskontrollen optimal vorbereitet.