BauPVO 2024/3110 seit Januar 2026 gültig
DoP Betonfertigteile — CE-Kennzeichnung nach EN 13369
CE-Pilot unterstützt Betonfertigteilhersteller bei der automatischen Erstellung normkonformer Leistungserklärungen nach EN 13369 und der Verwaltung von WPK-Zertifikaten.
Beta-Zugang sichernHerausforderungen für Betonhersteller
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Viele Produktvarianten
Wände, Decken, Treppen, Stützen — jede Variante braucht eine eigene DoP nach EN 13369.
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Jährliche WPK-Audits
System-2+-Zertifikate müssen jährlich erneuert werden. Ein abgelaufenes Zertifikat setzt die gesamte Produktion aus.
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BauPVO 2024 GWP-Felder
Neue Umweltangaben (GWP, CO₂) sind jetzt Pflichtfelder in der kombinierten Leistungserklärung.
FAQ: CE-Kennzeichnung Betonfertigteile
Welche Norm gilt für die CE-Kennzeichnung von Betonfertigteilen?
Für allgemeine Betonfertigteile gilt EN 13369 als harmonisierte Norm. Spezifische Produkte wie Betonpflaster (EN 1338), Dachziegel (EN 1168) oder Leitplanken (EN 1317) haben eigene hENs. CE-Pilot führt Sie durch die korrekte Norm-Auswahl.
Welches AVCP-System gilt für Betonfertigteile?
Je nach Verwendungszweck gilt für Betonfertigteile AVCP-System 2+ (tragende Elemente) oder System 4 (nicht tragende Anwendungen). Das AVCP-System bestimmt, welche Aufgaben der Hersteller selbst und welche eine Notifizierte Stelle übernimmt.
Wie oft muss das WPK-Zertifikat bei Betonfertigteilen erneuert werden?
Das WPK-Zertifikat (System 2+) wird in der Regel jährlich durch eine Notifizierte Stelle auditiert. CE-Pilot überwacht das Ablaufdatum und sendet Erinnerungen 30, 60 und 90 Tage vor Ablauf, damit keine CE-Kennzeichnung ausläuft.
Was ändert sich durch die BauPVO 2024 für Betonhersteller?
Die neue BauPVO 2024/3110 führt kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärungen ein sowie neue Umweltangaben (GWP-Werte, Recyclinganteil). CE-Pilot hat alle neuen Felder bereits integriert. Ein Update-Assistent zeigt, welche bestehenden DoPs angepasst werden müssen.