Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist Pflicht — aber viele Hersteller machen dabei Fehler, die teuer werden können. Bußgelder bis zu 100.000 EUR und das Vertriebsverbot sind mögliche Konsequenzen. Dieser Artikel zeigt die sieben häufigsten Fehler und erklärt, wie Sie sie vermeiden.
Fehler 1: CE-Kennzeichen ohne gültige Leistungserklärung
Das CE-Zeichen allein auf einem Bauprodukt anzubringen reicht nicht. Es muss immer eine aktuelle, vollständige Leistungserklärung (DoP) vorliegen. Das CE-Zeichen ohne DoP ist eine unmittelbare Rechtsverletzung.
Praxisbeispiel: Ein Betonfertigteilhersteller brachte das CE-Zeichen auf seinen Produkten an, hatte aber keine aktuellen DoPs für alle Produkttypen. Bei einer Marktüberwachungskontrolle wurden Produkte aus dem Handel genommen.
Lösung: Stellen Sie sicher, dass für jeden CE-gekennzeichneten Produkttyp eine eindeutige, aktuelle DoP existiert und online abrufbar ist.
Fehler 2: Abgelaufenes WPK-Zertifikat ignoriert
Das WPK-Zertifikat (Werkseigene Produktionskontrolle) ist zeitlich begrenzt — typischerweise 1 bis 3 Jahre. Nach Ablauf des Zertifikats ist die CE-Kennzeichnung für alle betroffenen Produkte automatisch ungültig.
Praxisbeispiel: Ein Fassadenbauer bemerkte nicht, dass sein WPK-Zertifikat vor zwei Monaten abgelaufen war. In dieser Zeit brachte er neue Produkte mit CE-Zeichen in Verkehr — ein teurer Fehler.
Lösung: Richten Sie ein System ein, das Sie rechtzeitig (90, 60 und 30 Tage vorher) an das Ablaufdatum Ihres WPK-Zertifikats erinnert. CE-Pilot übernimmt diese Überwachung automatisch.
Fehler 3: Falsche oder fehlende AVCP-System-Angabe
Das AVCP-System (System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit) ist in der jeweiligen harmonisierten Norm festgelegt und muss korrekt in der DoP angegeben werden. System 1, 2+, 3 und 4 haben unterschiedliche Anforderungen an Hersteller und Notifizierte Stelle.
Häufiger Fehler: In der DoP wird System 4 angegeben, obwohl nach der anwendbaren Norm System 2+ vorgeschrieben ist — mit der Folge, dass keine NoBo-Zertifizierung vorhanden ist, die aber eigentlich benötigt würde.
Fehler 4: Veraltetes DoP-Format
Seit dem 8. Januar 2026 ist die neue BauPVO 2024/3110 vollständig in Kraft. Das alte Format der CPR 305/2011 ist formal überholt. Insbesondere fehlen in alten Vorlagen die nach BauPVO 2024 verpflichtenden GWP-Angaben.
Lösung: Prüfen Sie Ihre DoP-Vorlagen und aktualisieren Sie diese auf das neue Format.
Fehler 5: Produkttyp und DoP stimmen nicht überein
Die Leistungserklärung bezieht sich immer auf einen bestimmten Produkttyp mit eindeutiger Kennnummer. Wenn Sie das Produkt modifizieren (andere Abmessungen, andere Materialien, andere Nachbehandlung), kann es sein, dass Sie eine neue oder geänderte DoP benötigen.
Praxisbeispiel: Ein Türenhersteller änderte die Verglasung in einem Fassadenelement. Da die thermischen Eigenschaften sich änderten, wären neue Prüfungen und eine neue DoP erforderlich gewesen — aber es wurde einfach die alte DoP weiterverwendet.
Fehler 6: CE-Kennzeichen nicht korrekt angebracht
Das CE-Kennzeichen muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen: mindestens 5 mm Höhe, sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht. Bei kleinen Produkten darf es auf der Verpackung oder auf dem Begleitdokument stehen.
Zusätzlich müssen folgende Angaben beim CE-Kennzeichen erscheinen:
- Jahreszahl der Anbringung
- Kennnummer der Notifizierten Stelle (bei System 1 und 2+)
- Firmenname oder -zeichen und Anschrift
- Typbezeichnung des Produkts
- Leistungsmerkmale in Kurzform
Fehler 7: Fehlende oder falsche Produktinformationen
Mit dem CE-Kennzeichen müssen Produktinformationen bereitgestellt werden, die es dem Verwender ermöglichen, das Produkt korrekt einzusetzen. Häufig fehlen Angaben zu Einbauhinweisen, Lagerungsanforderungen oder Sicherheitsmerkmalen.
Checkliste: CE-Kennzeichnung korrekt durchführen
Bevor Sie ein Produkt CE-kennzeichnen, prüfen Sie:
- Existiert eine harmonisierte Norm (hEN) für mein Produkt?
- Habe ich das richtige AVCP-System identifiziert?
- Ist mein WPK-Zertifikat aktuell gültig?
- Ist die Notifizierte Stelle im NANDO-Register gelistet?
- Habe ich für alle Leistungsmerkmale Werte oder NPD angegeben?
- Enthält die DoP den GWP-Wert (nach BauPVO 2024)?
- Ist das DoP-Format BauPVO-2024-konform?
- Ist die DoP online zugänglich?
- Ist das CE-Zeichen korrekt auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht?
Fazit
Die häufigsten Fehler sind vermeidbar — wenn Sie ein strukturiertes System zur Verwaltung Ihrer CE-Dokumentation nutzen. CE-Pilot hilft Ihnen, DoPs korrekt zu erstellen, Zertifikate zu überwachen und immer den Überblick über Ihren CE-Compliance-Status zu behalten.