Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das Herzstück der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte. Seit dem 8. Januar 2026 gilt die neue BauPVO 2024/3110, die erhebliche Änderungen am Format und den Pflichtinhalten mitgebracht hat.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtssichere DoP erstellen — und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was ist eine Leistungserklärung?
Die Leistungserklärung ist die rechtlich verbindliche Erklärung des Herstellers, dass sein Bauprodukt die in der harmonisierten Norm festgelegten Leistungsmerkmale erfüllt. Ohne gültige DoP dürfen Sie Ihr Produkt nicht mit dem CE-Zeichen kennzeichnen und nicht im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen.
Die Rechtsgrundlage: Artikel 4 und Anhang III der Bauproduktenverordnung (CPR 305/2011 bzw. BauPVO 2024/3110).
Pflichtfelder der Leistungserklärung (BauPVO 2024)
Nach Anhang III der BauPVO müssen folgende Angaben in jeder DoP enthalten sein:
1. Eindeutige Kennnummer des Produkttyps
Jede DoP benötigt eine eindeutige Referenznummer, die Ihren Produkttyp unverwechselbar identifiziert. Diese Nummer erscheint auch auf dem CE-Kennzeichen.
Praxistipp: Nutzen Sie eine systematische Nummerierung, z.B. DoP-2024-001-Stahlstütze-HEB200.
2. Vorgesehene Verwendung(en)
Geben Sie exakt an, wofür das Produkt bestimmt ist. Die vorgesehene Verwendung muss mit der harmonisierten Norm übereinstimmen.
3. Name und Anschrift des Herstellers
Vollständige Firmenbezeichnung, Adresse und Kontaktdaten. Bei Bevollmächtigten: zusätzliche Angabe des Bevollmächtigten.
4. AVCP-System
Das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-System 1, 2+, 3 oder 4) bestimmt, welche Aufgaben Hersteller und Notifizierte Stelle übernehmen.
5. Harmonisierte Norm und technische Spezifikation
Vollständige Normbezeichnung inklusive Ausgabedatum, z.B. EN 1090-1:2009+A1:2011.
6. Notifizierte Stelle (bei System 1 und 2+)
NoBo-Nummer, Name und Anschrift der Notifizierten Stelle, Zertifikatsnummer.
7. Erklärte Leistung
Für jedes in der Norm festgelegte Leistungsmerkmal müssen Sie entweder einen Wert oder "Keine Leistung bestimmt" (NPD — No Performance Determined) angeben.
8. GWP-Wert (NEU seit BauPVO 2024)
Wichtig: Ab Januar 2026 müssen Leistungserklärungen das Global Warming Potential (GWP) des Produkts angeben. Dies ist eine der größten Änderungen der neuen BauPVO 2024/3110.
Typische Fehler bei der Leistungserklärung
Fehler 1: Veraltetes CPR-Format
Viele Hersteller verwenden noch das Format der alten CPR 305/2011. Das neue Format der BauPVO 2024/3110 unterscheidet sich in mehreren Punkten, insbesondere bei der GWP-Angabe und der kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung.
Fehler 2: Fehlende GWP-Angabe
Ohne GWP-Wert ist Ihre DoP seit Januar 2026 formal unvollständig. Beauftragen Sie eine EPD-Deklaration (Environmental Product Declaration) oder berechnen Sie den GWP-Wert nach EN 15804.
Fehler 3: Abgelaufenes WPK-Zertifikat
Wenn Ihr WPK-Zertifikat (Werkseigene Produktionskontrolle) abgelaufen ist, dürfen Sie keine DoP ausstellen. Alle bereits ausgestellten DoPs für betroffene Produkte werden damit ungültig.
Fehler 4: Falsche NoBo-Nummer
Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle NoBo-Nummer Ihrer Notifizierten Stelle verwenden und diese im NANDO-Register der EU verifizieren.
Fehler 5: Unvollständige Leistungsmerkmale
Jedes in der Norm genannte Leistungsmerkmal muss adressiert werden — entweder mit einem Wert oder mit NPD. Fehlende Merkmale können bei der Marktüberwachung zu Beanstandungen führen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Identifizieren Sie die zutreffende harmonisierte Norm für Ihr Produkt.
Schritt 2: Bestimmen Sie das AVCP-System (steht in der jeweiligen hEN).
Schritt 3: Beauftragen Sie bei System 1 oder 2+ eine Notifizierte Stelle für die Erstzertifizierung.
Schritt 4: Führen Sie die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ein und lassen Sie sich zertifizieren.
Schritt 5: Ermitteln Sie alle Leistungswerte für die in der Norm genannten Merkmale.
Schritt 6: Ermitteln Sie den GWP-Wert (ggf. durch Umwelt-Produktdeklaration).
Schritt 7: Erstellen Sie die DoP nach BauPVO 2024/3110 Anhang III-Format.
Schritt 8: Stellen Sie die DoP auf Ihrer Website öffentlich zugänglich bereit.
Aufbewahrungspflicht und Bereitstellung
Die Leistungserklärung muss mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Produkts des jeweiligen Typs aufbewahrt werden. Seit der BauPVO 2024 reicht die Online-Bereitstellung (Website) aus — Sie müssen keine Papier-DoP mehr mitsenden, sofern Sie auf der Verpackung auf die Online-DoP hinweisen.
Fazit
Die Leistungserklärung richtig auszufüllen ist kein triviales Unterfangen. Mit dem Inkrafttreten der BauPVO 2024/3110 sind die Anforderungen nochmals gestiegen. CE-Pilot automatisiert die DoP-Erstellung und stellt sicher, dass alle Pflichtfelder — inklusive GWP — korrekt ausgefüllt sind.