Am 8. Januar 2026 ist die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO 2024/3110) vollständig in Kraft getreten. Sie ersetzt die alte Bauproduktenverordnung CPR 305/2011 und bringt erhebliche Neuerungen — auch für Stahlbau- und Metallbaubetriebe, die ihre Produkte nach EN 1090-1 CE-kennzeichnen.
Dieser Artikel fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und erklärt, was Sie als Metallbauer konkret tun müssen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. GWP-Angabe jetzt Pflicht
Die größte Änderung für die Praxis: Alle neuen Leistungserklärungen müssen das Global Warming Potential (GWP) des Produkts angeben. Für Stahlbauprodukte nach EN 1090-1 bedeutet das, dass Sie den CO₂-Fußabdruck Ihrer tragenden Stahlbauteile berechnen und in der DoP ausweisen müssen.
Der GWP-Wert wird in kg CO₂-Äquivalent pro kg Produkt angegeben und kann über eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD) nach EN 15804 ermittelt werden.
2. Neue Dokumentenstruktur: DoP und Konformitätserklärung kombiniert
Die BauPVO 2024 erlaubt erstmals eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung. Das vereinfacht die Dokumentation, setzt aber voraus, dass das Format korrekt umgesetzt wird.
3. Digitale Bereitstellung wird zum Standard
Leistungserklärungen müssen nicht mehr in Papierform beigelegt werden. Es reicht, auf der Verpackung mit einem QR-Code oder URL auf die online bereitgestellte DoP hinzuweisen.
4. Verschärfte Marktüberwachung
Die BauPVO 2024 stärkt die Kompetenzen der nationalen Marktüberwachungsbehörden erheblich. In Deutschland ist das die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) und die Landesbehörden. Bußgelder bis zu 100.000 EUR sind möglich.
Was bedeutet das für EN 1090-1 Stahlbauer?
Wenn Sie tragende Stahlbauteile (Träger, Stützen, Verbindungsmittel) nach EN 1090-1 CE-kennzeichnen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
GWP-Wert ermitteln
- Holen Sie Stahl-EPDs von Ihrem Stahllieferanten ein (z.B. von Thyssenkrupp, Salzgitter, SSAB)
- Berechnen Sie den GWP-Wert für Ihr Endprodukt auf Basis der EPD-Daten
- Nehmen Sie den GWP-Wert in alle neuen DoPs auf
DoP-Vorlage aktualisieren
Ihre bisherige DoP-Vorlage nach CPR 305/2011 muss angepasst werden. Das neue BauPVO-Format unterscheidet sich im Aufbau. Insbesondere der GWP-Abschnitt und die Zertifizierungsinformationen sind neu strukturiert.
WPK-Zertifikat überprüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr WPK-Zertifikat gültig ist und von einer für EN 1090-1 notifizierten Stelle ausgestellt wurde. Nach BauPVO 2024 müssen Notifizierte Stellen bestimmte neue Anforderungen erfüllen.
Fristen und Übergangsregelungen
Die BauPVO 2024/3110 enthält keine explizite Übergangsfrist für das neue DoP-Format. Empfehlung: Stellen Sie Ihre DoP-Vorlagen so bald wie möglich auf das neue Format um — spätestens für alle DoPs, die Sie ab Januar 2026 neu ausstellen.
Bereits ausgestellte DoPs nach altem Format behalten ihre Gültigkeit, solange das WPK-Zertifikat und die NoBo-Zertifizierung gültig sind.
Häufige Fragen von Metallbauern
Muss ich alle bestehenden DoPs neu ausstellen?
Nein. Bestehende DoPs nach CPR 305/2011 müssen nicht zwingend neu ausgestellt werden, solange die Zertifizierungen gültig sind. Bei Produktänderungen oder bei Neuausstellungen sollten Sie jedoch das neue Format verwenden.
Woher bekomme ich den GWP-Wert für meine Stahlteile?
Fragen Sie Ihren Stahlhändler oder -hersteller nach EPD-Daten. Alternativ können Sie branchentypische Durchschnittswerte aus dem ÖKOBAUDAT-Datenbankportal nutzen, was aber weniger präzise ist.
Was passiert, wenn meine DoP keinen GWP-Wert hat?
Technisch gesehen ist eine DoP ohne GWP-Wert nach BauPVO 2024 formal unvollständig. Bei einer Marktüberwachungskontrolle kann das zu Beanstandungen führen.
Fazit: Handlungsbedarf besteht
Die BauPVO 2024/3110 erhöht die Anforderungen an die CE-Dokumentation spürbar. Für Stahlbauer und Metallbauer sind die wichtigsten Sofortmaßnahmen: GWP-Wert beschaffen, DoP-Vorlage aktualisieren und sicherstellen, dass das WPK-Zertifikat gültig ist.
CE-Pilot unterstützt Sie dabei, neue DoPs direkt im BauPVO-2024-konformen Format zu erstellen — inklusive GWP-Feld und automatischem Zertifikat-Tracking.